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17.10.2018 | Alter: 4 Jahre | MNS Presse

VLAN für Unterrichts- und Verwaltungsnetz

Grundsätzlich gibt es für Schulen in RLP die Vorgabe, Schul- und Verwaltungsnetz in getrennten Netzen zu betreiben. Bisher mussten diese Netze aus datenschutzrechtlichen Gründen physikalisch getrennt sein, sodass ein Zugriff von einem auf das andere Netzwerk nicht möglich war. Nach Auskunft des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) ist die Einrichtung sogenannter virtueller Netzwerke (VLAN) in Schulen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

2 physisch getrennte Netzwerke:

vereinfachte Darstellung

2 per VLAN getrennte Netze mit VLAN Switch:

vereinfachte Darstellung

Es muss sichergestellt werden, dass Endgeräte wie Arbeitsplatz-PCs, Notebooks, evtl. mobile Endgeräte und deren Zugangspunkte ausschließlich an Switchports angeschlossen werden, die explizit einem VLAN zugeordnet sind.

Vor einer tatsächlichen Umsetzung wird empfohlen, einen Netzplan der geplanten Konfiguration anzufordern und auf Konfigurationsschwächen hin zu überprüfen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, bieten VLAN dieselbe Sicherheit wie physikalisch getrennte Netze. Aus Sicht der IT-Sicherheit spricht dann nichts gegen den Betrieb korrekt konfigurierter VLANs in der beschriebenen Art und Weise. Eine physikalische Trennung der Netze ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Die technische Umsetzung unter sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Vorschriften sollte durch ein qualifiziertes Fachunternehmen durchgeführt werden.

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